Voraussetzungen
Gemeinnützigkeit
Einen Antrag auf Förderung eines Projektes können juristische Personen (z. B. Vereine) stellen, deren Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt festgestellt ist (Freistellungsbescheid). Zudem können Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen) gefördert werden, falls diese die erhaltenen Mittel ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke verwenden.
Stiftungszwecke
Das geplante Vorhaben muss einem unserer Stiftungszwecke zugeordnet werden können. Die heutigen Stiftungszwecke wurden 2006 von Hans Hermann Voss festgelegt. Innerhalb der Stiftungszwecke sind unsere Förderschwerpunkte zu beachten.
Förderschwerpunkte
Wir fördern schwerpunktmäßig in NRW
- Stipendien für Studierende naturwissenschaftlich-technischer Fachrichtungen im Rahmen eines eigenen Stipendienprogramms; i.d.R. an (Fach-)Hochschulen mit technischem Schwerpunkt, unter Berücksichtigung von sozialen Gesichtspunkten
- interdisziplinäre Vernetzung von Studierenden
- Forschungsprojekte mit regionalem Fokus, d.h. mit dem Oberbergischen Kreis als Pilotregion oder zu regional relevanten Themen
Wir fördern keine
- Forschungsvorhaben ohne Regionalbezug
- Einzelstipendien außerhalb unserer Stipendienprogramme
- Ausstattung von Lehrstühlen
- Projekte im Bereich der Lehre
- Stiftungsprofessuren
Wir fördern je nach Schwerpunktthema in Wipperfürth, im Oberbergischen Kreis, im Bergischen Land oder auch international
- MINT-Aktivitäten entlang der gesamten Bildungskette; hier auch: Projekte mit MINT-Schwerpunkt von oder an Hochschulen, die sich an Schülerinnen und Schüler richten (kreisweit, punktuell auch regional oder international)
- Projekte am Übergang zwischen Schule und Ausbildung (kreisweit, ggf. auch im Rahmen von internationalem Austausch oder international)
- musikalische Bildung von Kindern (kreisweit)
- gesunde Ernährung und Bewegung in Kitas und Schulen (kreisweit)
- Mitmachprojekte an Schulen (lokal)
- Projekte, die Schule bzw. Kita als Lebensraum im Fokus haben (lokal)
Wir fördern keine
- Grundausstattung von Kitas und Schulen
Wir fördern in Wipperfürth und im Oberbergischen Kreis
- Jugendarbeit in lokalen Sport- und Musikvereinen, sowie Freizeitangebote anderer gemeinnütziger Einrichtungen; hier auch: internationale Jugendaustauschaktivitäten
- generationsübergreifende Aktivitäten für Jugend und Senioren
- Mitmachprojekte für Senioren jenseits des Berufslebens
- Projekte gegen Einsamkeit von Senioren
- Unterstützungsprojekte für und mit Senioren
- altersgerechten Vereinssport
Wir fördern keine
- Fahrzeuge
- Spitzensport
Wir fördern in Wipperfürth und im Oberbergischen Kreis
- Angebote gemeinnütziger Einrichtungen für Menschen jeden Alters, die infolge ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Verfassung auf die Hilfe anderer angewiesen sind
Wir fördern keine
- Fahrzeuge
- Einzelfallhilfen als Direktförderung
- Projekte und Maßnahmen außerhalb unserer Stiftungszwecke
- Bauvorhaben, Investitionen
- laufende Personal- oder Infrastrukturkosten
- bereits begonnene Projekte
- Einzelveranstaltungen
- Druckkostenzuschüsse
- Evaluierungsmaßnahmen, außer der im Rahmen von uns durchgeführten oder geförderten Projekte
- Nachträge zu bereits bewilligten Projekten
Grundlagen unserer Förderung
Die Stiftungszwecke der Hans Hermann Voss-Stiftung ergeben sich aus der Stiftungssatzung vom 28.06.2006, zuletzt geändert am 21.06.2012. § 2 der Stiftungssatzung lautet:
1. Zweck der Stiftung ist
a) die Förderung von Naturwissenschaft und Forschung;
b) die Förderung von Bildung und Ausbildung;
c) die Förderung von Jugend und Senioren;
d) (von Fall zu Fall) die Unterstützung mildtätiger Zwecke.
2. Der Stiftungszweck wird verwirklicht z.B. durch die Unterstützung
- wissenschaftlicher Projekte von Hochschulen, insbesondere Universitäten und Fachhochschulen, und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen, z.B. Max-Planck-Institut, sowie von Forschungsvorhaben gemeinnütziger, privater und öffentlicher Institutionen sowie die Förderung von Studenten und Angehörigen dieser Institutionen durch Stipendien und wissenschaftliche Preise,
- von Bildungs-, Sport- und Erziehungseinrichtungen, wie z.B. Kindergärten, Jugendheimen, Sportvereinen und Schulen,
- von Alten- und Erholungsheimen,
- von Personen, die in § 53 Nr. 1 und 2 der Abgabenordnung genannt sind, oder die Begründung und Unterhaltung von Einrichtungen der vorgenannten Art.
3. Die Verwirklichung der Stiftungszwecke durch den Einsatz von Mitteln der Stiftung muss nicht gleichmäßig erfolgen. Die Stiftung kann bei der Vergabe von Mitteln einzelne Stiftungszwecke im Verhältnis zu anderen Stiftungszwecken in geringerem Umfang oder – über einen begrenzten Zeitraum – gar nicht fördern.
4. Die Stiftung kann ganz oder teilweise ihre Mittel zur Erfüllung der Zwecke geeigneten Körperschaften des öffentlichen Rechts oder anderen steuerbegünstigten Körperschaften zuwenden, soweit sie die Zwecke nicht selbst – gegebenenfalls durch Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.2002 – erfüllt.
5. Das Kuratorium ist berechtigt, Förderrichtlinien zur Vergabe von Mitteln im Rahmen des Stiftungszweckes gemäß Abs. 1 bis Abs. 4 aufzustellen.
In den Förderrichtlinien vom 09.08.2013 ist zum einen für die Satzungszwecke „Jugend und Senioren“ sowie „Unterstützung für mildtätige Zwecke“ festgehalten, dass bevorzugt in Wipperfürth und im Oberbergischen Kreis gefördert wird. Zum anderen sind in § 2 Fördergrundsätze definiert:
„Grundsätze der Förderung“
1. Aus den gemäß § 1 Abs. 3 verfügbaren Stiftungsmitteln können die gemäß Vorstehendem und der Satzung förderbaren Projekte ganz oder auch teilweise finanziert werden.
Grundsätzlich nicht finanziert werden sollen jedoch
a) Kosten nach Abschluss von geförderten Projekten,
b) Projekte, die dazu führen, dass sich die öffentliche Hand, die diese Projekte zuvor finanziert hat, zurückzieht,
c) Projekte mit parteipolitischem Einschlag,
d) Projekte, die nach Ansicht des Kuratoriums nicht im Sinne des Stifters Hans Hermann Voss gestanden hätten.
2. Eine Förderung nach dem „Gießkannenprinzip“ ist grundsätzlich nicht wünschenswert. Vielmehr kann es sich als zweckmäßig erweisen, zu erwartende Stiftungsmittel zu bündeln. Dies kann in der Weise erfolgen, dass im jährlichen Wechsel schwergewichtig bestimmte satzungsgemäße Zwecke mit größeren prozentualen Anteilen bedacht werden. Dadurch wird auch die Förderung aufwändiger und möglicherweise dringlicher Projekte möglich.
3. Die Förderung hat jeweils nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien zu erfolgen.
4. Bei der Vergabe von Stiftungsmitteln, die besonderen Sachverstand erfordern, können sich Vorstand und Kuratorium der Beratung sachkundiger Personen bedienen (z.B. bei der Vergabe von Stipendien).“
Antragstellung
Förderanträge können jederzeit über unser Online-Antragsportal bei uns eingereicht werden.
Fragen vorab beantworten wir gerne per E-Mail, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch.
Die Entscheidung, ob und inwieweit gefördert wird, wird in der Regel in einer der vier Kuratoriumssitzungen pro Jahr getroffen.
Dreijahresbericht
Der Dreijahresbericht gibt einen umfassenden Einblick in die Arbeit der Hans Hermann Voss-Stiftung und zeigt ausgewählte Förderprojekte in den vier Stiftungszwecken Naturwissenschaft und Forschung, Bildung und Ausbildung, Jugend und Senioren und mildtätige Zwecke.